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Information zum barrierefreien Umbau

Während der Veranstaltung zu altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler kam die Frage nach möglicher Förderung zu Um- und Ausbauten auf. Stand damals war, dass es Förderung nur durch die Pflegekasse gibt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Ganz aktuell hat die KfW-Gruppe bekanntgegeben, dass ein Förderprogramm neu aufgelegt wurde, bei dem es Zuschüsse für den barrierefreien Umbau bzw. den Erwerb von barrierereduziertem / altersgerechtem Wohnraum gibt. Im Programm „Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)“ können Privatpersonen mit Eigentum aber auch Mieter:innen Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen (z.B. Umbau des Bades) als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss betragen maximal 25.000 Euro, davon werden maximal 10 % als Zuschuss bezahlt (2.500 Euro).

Wird der von der KfW definierte Standard „Alters­gerechtes Haus“ erreicht, sind steigern die förderfähigen Kosten auf 50.000 Euro und werden mit maximal 12,5% (also 6.250 Euro) gefördert. Für diese Maßnahmen muss zwingend ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Ausführliche Informationen und alle Bedingungen zum Programm erhalten Sie unter nachfolgendem Link direkt bei der KfW-Gruppe: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

loerzweiler.online