Am 17. Oktober 2025, gegen 12:53 Uhr kommt es auf der K34 zwischen Nackenheim und Lörzweiler zu einem Verkehrsunfall mit tragischem Ausgang.
Die 47-jährige Radfahrerin befährt den baulich getrennten Weg, rechtsseitig der K 34 von Nackenheim kommend in Fahrtrichtung Lörzweiler. Gleichzeitig befährt der 67- jährige Fahrer eines Radladers den Feldweg aus Richtung der dortigen Weinberge kommend in Fahrtrichtung K 34 und beabsichtigt über die K 34 in einen gegenüberliegenden Feldweg zu fahren. Im Einmündungsbereich des Weges / Feldweges kommt es letztlich aus derzeit unerklärlichen Gründen zur Kollision. Aufgrund des Zusammenstoßes wird die Radfahrerin vom Fahrrad geworfen und bleibt bäuchlings auf dem Asphalt liegen.
Sofort werden Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet, bis der Rettungsdienst vor Ort die Reanimationsmaßnahmen übernimmt. Anschließend wird die Radfahrerin in die Uniklinik Mainz verbracht, wo sie letztlich ihren Verletzungen erliegt.
Die K34 wird für die Dauer der Unfallaufnahme für circa zwei Stunden in beide Richtungen vollgesperrt. Ein hinzugezogener Gutachter sowie enge Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Mainz sollen das Geschehen aufklären.
Sachdienliche Hinweise zum Unfallgeschehen nimmt die Polizeiinspektion Oppenheim dankend entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oppenheim
Telefon: 06131 / 65 34 550
E-Mail: pioppenheim@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/1Yr2Aon
Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Oppenheim
Hinweis:
Anders als in der Pressemitteilung der Polizei oben, wird in den Berichten zu diesem Unfall beim SWR bei der AZ und bei Merkurist der Weg zwischen Nackenheim und Lörzweiler als ‚Radweg‘ bezeichnet. Das ist nicht korrekt. Aus Richtung Lörzweiler endet der Radweg in Höhe des Endes des Gebiets ‚Saugewann‘. Der weitere Weg – so auch an der entsprechenden Einmündung – ist ein Wirtschaftsweg, auf dem der Radverkehr erlaubt ist. Auf Wirtschaftswegen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Vorfahrtsregelung lautet rechts vor links. Diese ist für alle Verkehrsteilnehmer gleich, es gibt keine Bevorzugung bestimmter Nutzender.
Mehr zur Radnutzung auf Wirtschaftswegen hat die Rheinhessen-Touristik GmbH in einer Broschüre zusammengefasst (Zum Download Rheinhessen-Touristik). Zur Beschilderung auf Wegen hat der Landesmobilität ebenfalls eine Broschüre erstellt (Zum Download LBM)
