In Lörzweiler tauchen gerade häufiger Briefe wie der unten angehangene auf. Darin geht es um die Installation sogenannter Smart Meter durch den Anbieter „Deutsche Messwesen“. Der Anbieter ist ein sogenannter ‚wettbewerblicher Messstellenbetreiber‘ und damit legal.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass es eine Verpflichtung zur Installation eines Smart Meters nur unter bestimmten Bedingungen besteht und dass auch der „grundzuständige Messstellenbetreiber“ (im Falle von Lörzweiler sind das die Mainzer Netze) Smart Meter installiert und bei seiner Jahresgebühr gesetzlich gebunden ist. Auf Schreiben wie unten muss man daher auch nicht reagieren.
Diese gesetzliche Preisbindung gilt für Fremdanbieter nicht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen ausführlichen Artikel zu allen Themen rund um Smart Meter und Co veröffentlicht, auf den wir hier gerne verweisen (externer Link). Darin finden sich auch Hinweise zu Briefen wie denen, die gerade in Lörzweiler kursieren.

